Die am 20. September vom Klimakabinett beschlossenen Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm sind noch keine verbindlichen Regelungen. Viele der Maßnahmenvorschläge müssen noch in ein Gesetzgebungsverfahren.
Hier ist die Zustimmung des Bundestags und zum Teil des Bundesrats notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.
Bis Ende 2025 können Sie als Hauseigentümer wie bisher bei der Heizungsmodernisierung ein Öl-Brennwertgerät einbauen. Ab 2026 sollen Ölheizungen nur noch im rahmen von Hybridlösungen eingebaut werden dürfen, zum Beispiel als Kombination eines Brennwertgeräts mit einer Solaranlage.