Wenn Ihr bisheriger Versorger die Strompreise erhöht ist das sehr ärgerlich. Doch Sie können in diesem Fall den Stromanbieter wechseln indem Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen:
Unabhängig von einer etwaig vereinbarten Laufzeit steht Ihnen im Fall einer Preisänderung in der Regel das Recht zu, den Vertrag mit Ihrem bisherigen Versorger entsprechend der Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
Das heißt: Sie können auch dann Ihren Vertrag kündigen, wenn dieser noch länger läuft oder Sie die Kündigungsfrist versäumt haben. Sie brauchen sich nur auf Ihr Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 3 EnWG berufen.
Wenn Sie von einer Strompreiserhöhung betroffen sind und Ihren Stromanbieter wechseln möchten, informieren Sie sich bei uns. Durch das Sonderkündigungsrecht haben Sie die Möglichkeit auch kurzfristig zu unserem METANK Strom zu wechseln.
Vielleicht ist auch Ökostrom eine Alternative für Sie: Mit Strom aus erneuerbaren Energien leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.