Tipps zum Stromanbieter-Wechsel

Tipps zum StromanbieterwechselSonderkündigungsrecht nutzenVor dem Umzug Stromanbiter wechselnSonderkündigungsrecht nutzen Wenn Ihr bisheriger Versorger die Strompreise erhöht ist das sehr ärgerlich. Doch Sie können in diesem Fall den Stromanbieter wechseln indem Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen: Unabhängig von einer etwaig vereinbarten Laufzeit steht Ihnen im Fall einer Preisänderung in der Regel das Recht zu, den Vertrag mit Ihrem bisherigen Versorger entsprechend der Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Das heißt: Sie können auch dann Ihren Vertrag kündigen,...

Tipps zum Stromanbieterwechsel

Wenn Ihr bisheriger Versorger die Strompreise erhöht ist das sehr ärgerlich. Doch Sie können in diesem Fall den Stromanbieter wechseln indem Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen:

Unabhängig von einer etwaig vereinbarten Laufzeit steht Ihnen im Fall einer Preisänderung in der Regel das Recht zu, den Vertrag mit Ihrem bisherigen Versorger entsprechend der Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

Das heißt: Sie können auch dann Ihren Vertrag kündigen, wenn dieser noch länger läuft oder Sie die Kündigungsfrist versäumt haben. Sie brauchen sich nur auf Ihr Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 3 EnWG berufen.

Wenn Sie von einer Strompreiserhöhung betroffen sind und Ihren Stromanbieter wechseln möchten, informieren Sie sich bei uns. Durch das Sonderkündigungsrecht haben Sie die Möglichkeit auch kurzfristig zu unserem METANK Strom zu wechseln.

Vielleicht ist auch Ökostrom eine Alternative für Sie: Mit Strom aus erneuerbaren Energien leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

Die meisten Menschen ziehen in ihrem Leben mindestens einmal um. Dabei ist der Umzug auch ein willkommener Anlass, über einen Wechsel des ungeliebten und teuren Stromanbieters nachzudenken und den laufenden Liefervertrag gegebenenfalls zu kündigen.

An dieser Stelle ist die Sachlage jedoch etwas komplexer als im Falle der Strompreiserhöhung. Unterschieden werden muss zunächst, ob mit dem aktuellen Liefervertrag Strom aus der Grundversorgung bezogen wird oder ob der Vertrag mit einem alternativen Stromanbieter abgeschlossen wurde. Ist man noch im Rahmen der Grundversorgung Stromabnehmer, gilt im Falle eines Umzugs bzw. Auszugs grundsätzlich ein ständiges gesetzliches Kündigungsrecht für den jeweiligen Liefervertrag im Grundtarif.

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